Corona Warnstufe 2: Neue Regelungen zur Duchführung von Sport in der Halle und im Freien treten in Kraft
02.12.2021 21:35 Uhr | 1342 x gelesen
Die Feststellung der Corona-Warnstufe 2 im Landkreis Osnabrück hat eine weitere Verschärfung der Hygieneregeln zur Folge.
Für den Sportverein und die Sportreibenden ergeben sich im wesentlichen folgende Regeln:
- Sportausübung und Zutritt zum Vereinsgelände (auch Zuschauer) unter freiem Himmel nur bei Beachtung der 2G-Regel
- Nutzung der Kabinen und Duschen nur bei Beachtung der 2G-Plus-Regel
(Dies bedeutet, dass ein tagesaktuelles negatives Corona-Testergebnis für jeden Sporttreibenden vorliegen muss)
- Sportausübung und Zuschauen in den Turnhallen nur bei Beachtung der 2G-Plus-Regel.
- Grundsätzlich ist weiterhin eine Dokumentation der Anwesenden und neuerdings eine Dokumentation der
Testnachweise notwendig.
- Die 3G / 2G / 2G-Plus-Regel (Testpflicht) gilt im Allgemeinen nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Die genauen Regelungen werden im einzelnen durch die Hygienekonzepte für das Vereinsgelände und die Hallen definiert.