Aufgrund der neuen Corona Verordnung, die diese Woche in Kraft getreten ist und der Feststellung der Warnstufe 1 bzw. Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 50 (Indikator „Neuinfizierte“) im Landkreis Osnabrück gilt,
dass vor und nach der Sportausübung im Freien die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen nur unter Anwendung der 3G-Regel möglich ist. Dies gilt somit auch für alle Spiele und Trainingseinheiten auf dem Vereinsgelände am Osterodener Weg.
D.h. Duschen und Umkleiden dürfen nur von Personen genutzt werden, die vollständig geimpft,
genesen oder negativ getestet worden sind.
Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt die 3G-Regel nicht.